Spitzentanz ist nicht Teil des regulären Ballettunterrichts, sondern wird in separaten Stunden ab Grad 4 angeboten.
Am Unterricht können alle mit einem fundierten Balletttraining ab einem Mindestalter von 12 Jahren teilnehmen, wenn ausserdem die körperlichen Voraussetzungen, d.h. genügend Stabilität der Gelenke, Füsse und des Rückens gewährleistet sind.
Dies zu beurteilen ist Sache der jeweiligen Lehrperson.